Gesellschaft

Wir fördern Kinder, Jugendliche und Familien

Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind Menschen mit eigenen Bedürfnissen, die es zu erkennen und zu stärken gilt. Wir werden sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommen und maßgeblich berücksichtigt werden. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz. Mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung wollen wir sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte informiert sind und unabhängig vom soziokulturellen Hintergrund und vom Aufenthaltsstatus altersgerecht und niedrigschwellig Beteiligung leben können. Die Jugendarbeit spielt hierbei eine wichtige Rolle, darum wollen wir die Jugendverbände mit einem Verbandsklagerecht gegenüber Kommunen stärken. Demokratie darf kein abstrakter Begriff sein, sondern muss immer wieder im eigenen Alltag erfahren und erprobt werden können. Werdende Demokrat*innen brauchen Mitmach- und Medienkompetenz sowie politische Bildung, die wir als Querschnittsaufgaben in Kitas, Schulen und Jugendhilfe stärken. Auch wollen wir die Unabhängigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung stärken. Bei allen Angeboten im Sozialraum, bei allen Bau- und Wohnumfeldmaßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, werden wir sie beteiligen und dies im Baugesetzbuch und im Bundesimmissionsschutzgesetz berücksichtigen.

Kinder vor Gewalt schützen

Für viele Kinder und Jugendliche ist psychische, körperliche, sexualisierte Gewalt und Vernachlässigung leidvoller Alltag. Dagegen gehen wir hart vor – mit starker Prävention, konsequenter Aufarbeitung und Strafverfolgung sowie weiteren Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Kinderschutz in familiengerichtlichen Verfahren. Das oberste Ziel ist es, Taten zu verhindern. Dafür braucht es Aufklärung, Qualifizierung, altersgerechte Präventionsprogramme und gelebte Schutzkonzepte sowie die Kooperation aller Akteurinnen überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten und betreut werden. Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere Beteiligung, Sensibilisierung und Schutz bei Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt, gehören in die Curricula für Jura, Medizin, Pädagogik und Polizei. Die Fortbildungspflicht für Familienrichterinnen und die Anforderungen an die Qualifikation von Verfahrensbeiständen sind klar gesetzlich zu regeln. Alle zivilgesellschaftlichen und politischen Ebenen und Kräfte müssen den Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern zu einem zentralen Thema machen. Organisationen, die Kinder betreuen, tragen dabei eine besondere Verantwortung. Die wichtige Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs werden wir auf eine gesetzliche Grundlage stellen und damit dauerhaft absichern und dabei auch die Zuständigkeiten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs adäquat verankern. Wir werden bundesweit spezialisierte Fachberatungsstellen systematisch ausbauen sowie telefonische und Online-Beratungsangebote finanziell absichern.

Alleinerziehenden den Rücken stärken

Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehende) leisten enorm viel und dennoch ist mehr als ein Drittel von Armut bedroht. Mit der Kindergrundsicherung helfen wir mehrfach: Mit der Neuermittlung der Mindestbedarfe von Kindern und Jugendlichen steigt auch der Mindestunterhalt. Und anders als beim heutigen Kindergeld soll nur die Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum werden Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen berücksichtigt. Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir einen Umgangsmehrbedarf einführen. Das Betreuungsmodell soll im Einzelfall am Kindeswohl orientiert gefunden und nicht schematisch definiert werden. Ob ein wichtiger Abendtermin im Job, ein Beratungsgespräch oder Arztbesuch – Kinder können und sollten nicht immer dabei sein. Es gilt, familienunterstützende Dienstleistungen zu fördern, zum Beispiel für ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Das ist besonders im Krankheitsfall wichtig, denn Kinder und Haushalt müssen trotzdem versorgt sein.

Absicherung für alle Familienformen

Ob Alleinerziehende, Patchwork-, Stief- oder Regenbogenfamilie – Familien sind vielfältig und diese Vielfalt muss ein modernes Familienrecht auch abbilden. Dazu gehört auch ein modernes und liberales Namensrecht. Soziale Eltern übernehmen innerhalb der Familie oft Verantwortung und sind wichtige Wegbegleiter. Rechtlich gesehen sind sie aber auch nach Jahren Außenstehende für ihr Kind: Im Kindergarten, in der Schule oder bei Ärzt*innen ist es nicht vorgesehen, dass sie Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Mit der Weiterentwicklung des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einem Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung, die, auch schon vor Zeugung, auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene neben den leiblichen Eltern übertragen werden kann, geben wir allen Beteiligten mehr Sicherheit und stärken Mehr-Eltern-Familien und soziale Elternschaft. Zwei-Mütter-Familien sollen nicht mehr durch das Stiefkindadoptionsverfahren müssen, darum streben wir an, das Abstammungsrecht zu reformieren, sodass die Co-Mutter analog zu Vätern in Ehen zwischen einem Mann und einer Frau automatisch als zweites rechtliches Elternteil gilt. Das Abstammungsrecht muss zudem die Elternschaft von Menschen mit Geschlechtseintrag „divers“ berücksichtigen. Bei Kinderwunsch sollen alle Paare und alleinstehende Frauen die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung erhalten. Alle Kinder benötigen einen klaren Rechtsstatus; das Persönlichkeitsrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung muss für alle Kinder gewahrt werden. Verantwortung wird nicht nur da füreinander übernommen, wo Kinder sind. Mit dem Pakt für das Zusammenleben werden wir eine neue Rechtsform schaffen, die das Zusammenleben zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von der Ehe rechtlich absichert.

Wir erneuern das demokratische Fundament

Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen, jeder Anschein käuflicher Politik richtet Schaden an. Wir wollen das Vertrauen in demokratische Institutionen und Mandatsträger*innen stärken und das Primat der Politik gegenüber intransparenter Einflussnahme schützen. Wir sind überzeugt: Transparente und nachvollziehbare Politik stärkt das Gemeinwohl. Deshalb wollen wir Lobbyismus transparenter und den Einfluss organisierter Interessensgruppen und von Lobbyist*innen sichtbar machen. Das Lobbyregister wollen wir für Bundesregierung, Bundesministerien und Bundestag nachschärfen und die vielen Ausnahmen für maßgebliche Akteur*innen abschaffen. Mit dem legislativen Fußabdruck schaffen wir Klarheit, wer bei der Entstehung von Gesetzen Einfluss nimmt. Interessenskonflikte wollen wir stärker in den Blick nehmen und den Wechsel aus Regierungsämtern in die Wirtschaft während einer Karenzzeit von zwei Jahren prüfen lassen. Für Abgeordnete ist das freie Mandat der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. In Zukunft werden Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf Euro und Cent veröffentlicht, für Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen gibt es striktere Regeln und Spenden an Abgeordnete und die Lobbytätigkeit für Abgeordnete werden verboten. Die Anwendung dieser Maßnahmen soll evaluiert werden. Für Nebenverdienste von Abgeordneten wollen wir zudem eine verpflichtende Angabe der Branche. Unabhängige Kontrolle stärkt die Transparenz und Integrität. Zur wirkungsvollen Bekämpfung von Korruptionsfällen braucht es eine Neufassung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und eine Überarbeitung der Beweisanforderungen. Spenden an Parteien müssen transparenter gemacht werden. Deshalb wollen wir striktere Veröffentlichungsregeln. Parteispenden sollen auf natürliche Personen beschränkt und auf einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 Euro je Spender*in gedeckelt werden. Schon ab 5.000 Euro sollen Spenden im Rechenschaftsbericht genannt werden, ab 25.000 Euro soll die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung greifen. Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, wenden wir die über das Parteiengesetz hinausgehenden Regelungen unseres Spendenkodex an. Für das Parteiensponsoring wollen wir endlich eine gesetzliche Regelung und eine Veröffentlichung ab dem ersten Euro und eine jährliche Höchstgrenze je Sponsor*in einführen. Das Parteiengesetz und die unabhängige Kontrolle werden wir stärken, damit verdeckte Wahlkampffinanzierung besser bekämpft werden kann. Politische Werbung und Kampagnen im Netz müssen transparenter werden – solange es keine verpflichtenden Regulierungen gibt, gehen wir mit unserer Selbstverpflichtung voran.

Engagement und Ehrenamt als Säule der Gesellschaft

Engagement und Ehrenamt stützen unsere Gesellschaft auf vielfältige Weise. Die Aufgabe des Staates ist es, Engagement und Ehrenamt zu ermöglichen, zu fördern und zu stärken. Dazu gehören zunehmend auch digitale Formen des Ehrenamtes, denn sie ermöglichen Vernetzung bei weiten Entfernungen oder wenn dem physischen Engagement anderes im Wege steht. Dafür wollen wir die bürokratischen Hürden für Engagement ab- und Bildungsangebote für Engagierte ausbauen sowie die Förderpolitik neu aufstellen. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt wollen wir zu einer echten Förderstiftung weiterentwickeln, die lokal und dezentral Organisationen unterstützt. Zusammen mit Ländern und Kommunen wollen wir eine Engagementkarte einführen, um den Besuch von Schwimmbädern und Kultureinrichtungen oder die Nutzung von ÖPNV zu vergünstigen. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale wollen wir sukzessive angleichen.

Freiwilligendienste ausbauen und für alle ermöglichen

Freiwilligendienste stärken den Zusammenhalt und fördern die aktive Teilhabe an unserer Gesellschaft. Jeder Mensch, der das möchte, soll garantiert einen Freiwilligendienst in Deutschland oder Europa machen können. Wir wollen die Jugendfreiwilligendienste (wie das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr) und den Bundesfreiwilligendienst auf 200.000 Plätze jährlich verdoppeln. Die Freiwilligendienste sollen besser ausfinanziert werden, damit sich junge Menschen unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern engagieren können. Dafür wollen wir die Taschengeldsätze auf ein einheitliches Niveau anheben und kostenlose ÖPNV-Tickets ermöglichen. Die Rahmenbedingungen sollen inklusiver werden, damit jede*r, egal ob jung oder alt, ob zu Beginn, in einer Orientierungsphase oder nach Beendigung des Berufslebens, einen passenden Freiwilligendienstplatz für sich findet.

Jugendwahlrecht

Demokratie lebt von der Gestaltung und dem Engagement aller Bürger*innen, vom Kindes- bis ins hohe Alter. Viele politische Entscheidungen von heute sind entscheidend für die Zukunft junger Menschen, und viele junge Menschen übernehmen früh Verantwortung für die Gesellschaft. Wenn Jugendliche in ihrem Lebensalltag demokratische Erfahrungen machen und ihre Rechte wahrnehmen können, stärkt das die Demokratie und macht sie zukunftssicherer. Um möglichst breite Bündnisse für eine verfassungsändernde Wahlalterab-senkung schmieden zu können, wollen wir das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen in der kommenden Legislaturperiode auf 16 Jahre absenken. Auf Basis einer Evaluation des Wahlalters 16 wollen wir das Wahlalter ggf. weiter absenken.

Wir sorgen für gute Arbeit und faire Löhne

Arbeit muss gerecht bezahlt werden. Und die Menschen brauchen gute Arbeitsbedingungen. Aber in unserem reichen Land arbeiten noch immer Millionen Menschen im Niedriglohnsektor mit schlechten Löhnen und in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Besonders oft sind davon Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte betroffen. Das wollen wir ändern. Den gesetzlichen Mindestlohn werden wir sofort auf 12 Euro anheben. Anschließend muss der Mindestlohn weiter steigen, um wirksam vor Armut zu schützen und mindestens der Entwicklung der Tariflöhne zu entsprechen. Die Mindestlohnkommission wollen wir reformieren und mit diesem Auftrag ausstatten. Die bestehenden Ausnahmen für unter 18-Jährige und Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Leiharbeiter*innen sollen vom ersten Tag an den gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie. Fair zahlende Unternehmer*innen dürfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden. In Zeiten von Corona zeigt sich besonders, dass das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit kleinen Löhnen zu niedrig ist. Deshalb braucht es ein branchenunabhängiges Mindestkurzarbeitergeld. Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitsverträge nicht mehr befristet werden. Gegen den vielfachen Missbrauch von Werkverträgen und die Abwälzung unternehmerischer Verantwortung mittels Subunternehmerketten gehen wir ordnungspolitisch vor. Wir wollen den Arbeitsschutz stärken, damit er wirksam vor Stress, Burn-out und Entgrenzung der Arbeit schützt. Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz nehmen wir ernst und wollen durch klare Sanktionen und verpflichtend zu schaffende Anlaufstellen besser davor schützen.

Wir schaffen Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir immer noch weit entfernt. Durchschnittlich verdienen Frauen, vor allem wenn sie sich um Kinder oder Pflegebedürftige kümmern, im gesamten Erwerbsleben etwa nur halb so viel wie Männer, was sich auch in ihrer ungenügenden Alterssicherung bemerkbar macht. Deswegen setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine ambitionierte EU-Richtlinie für Lohngleichheit ein und werden national ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gilt und die Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten. Dieses Gesetz muss auch ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten, damit bei strukturellen Benachteiligungen auch Verbände die Klage übernehmen können und die Betroffenen nicht auf sich allein gestellt sind. Lohncheckverfahren können Diskriminierungen aufdecken. Deshalb werden wir Tarifpartner und Unternehmen verpflichten, alle Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu überprüfen und den Beschäftigten anonymisierte Spannen der Gehalts- und Honorarstruktur zugänglich zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass Berufe, die vor allem von Frauen ausgeübt werden, eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher, insbesondere in Form besserer Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss für alle vereinfacht werden.

Selbstbestimmter arbeiten, digitale Chancen nutzen

Wir wollen Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Arbeit besser an ihr Familien- und Privatleben anzupassen. Eine moderne Arbeitswelt bedeutet für uns auch mehr Mitsprache bei Ort, Lage und Umfang der Arbeit. In der Corona-Krise wurde das Arbeiten von zu Hause zu einer weit verbreiteten Erfahrung, für viele verbunden mit mehr Eigenständigkeit und weniger Stress, wenn etwa das lange Pendeln wegfiel. Für andere aber auch zur echten Belastungsprobe – wenn zu Hause Arbeitszimmer, Arbeitsschutz und auch Kolleg*innen fehlen oder Arbeit entgrenzt. Die Möglichkeit zur Selbstbestimmung im Arbeitsleben wollen wir daher erhalten und stärken, indem wir ein Recht auf mobiles Arbeiten einführen – mit Blick auf betriebliche Möglichkeiten, aber auch mit strikten Schutzkriterien und starkem Einfluss der Interessenvertretungen versehen. Das mobile Arbeiten kann im Homeoffice oder im nahe gelegenen Co-Working-Space stattfinden, der Wechsel dorthin muss immer freiwillig stattfinden und mit einem Rückkehrrecht sowie mit ausreichend Zeit an einem Arbeitsplatz im Unternehmen verbunden sein.

Mehr Freiraum bei der Arbeitszeit

Ob im Büro, in der Pflege oder auf Montage – für viele Menschen ist der körperliche oder psychische Druck durch Arbeit gewachsen. Gleichzeitig ist Zeit zu haben – für sich selbst oder die Familie – für viele Menschen ein immer größerer Wert. Kürzere Arbeitszeiten, wie beispielsweise die IG Metall sie als Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels in der Automobilbranche vorgeschlagen hat, begrüßen wir, denn sie bieten die Chance, Arbeit gerechter zu verteilen, Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitnehmerinnen zu entlasten. Wir wollen Beschäftigte in Branchen, in denen die Belastung besonders hoch ist, mit besseren Arbeitsbedingungen unterstützen. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten aller Arbeitnehmerinnen, selbst flexibler über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen – gerade um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und Zeit für sich selbst zu haben –, verbessert werden. Dafür wollen wir die starre Vollzeit umgestalten, etwa mit Hilfe eines flexiblen Arbeitszeitkorridors, und insbesondere die Sozialpartner unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zum Vorteil der Arbeitnehmenden zu ermöglichen. Versuche, das Arbeitszeitgesetz zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen aufzuweichen, lehnen wir ab. Die Arbeitszeit soll künftig dokumentiert werden, so wie es der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden hat. Wir setzen uns für eine bessere Kontrolle existierender Regelungen ein, um Beschäftigte, deren tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig über 40 Stunden liegt, zu stärken.

Wir geben Gesundheit und Pflege einen neuen Wert

Wir wollen den Zugang zu guter Gesundheitsversorgung von der Kindheit bis ins hohe Alter sicherstellen – aber gute Gesundheitspolitik umfasst mehr. Wer in der Fleischindustrie unter prekären Bedingungen arbeitet, in einer schimmeligen Wohnung oder an einer vielbefahrenen Straße wohnt oder mit Hartz IV in Armut lebt, kann seine Gesundheit nur schwer schützen, hat eine höhere Wahrscheinlichkeit zu erkranken und oft einen schlechteren Zugang zur Gesundheitsversorgung. Für eine gesunde Gesellschaft braucht es eine Politik, die vorsorgt, die die Ursachen von Krankheiten bekämpft, Präventionsforschung fördert und vorausschauend handelt. Statt nur auf die nächste Krise zu reagieren, sollen in Zukunft durch gemeinsame Gesundheitsziele und eine Ausweitung der Gesundheitsberichterstattung Krankheitsursachen und der Stand der gesundheitlichen Versorgung in den Blick genommen werden. Prävention, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Versorgung wollen wir grundsätzlich als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen verfolgen.

Für Pandemien gewappnet sein

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass unser Gesundheitssystem für künftige Pandemien besser gewappnet sein muss. Deshalb stoßen wir eine umfassende Analyse des Pandemiemanagements an. Spätestens jetzt ist der Moment, längst überfälligen Wandel einzuleiten, beispielsweise die Krankenhaus- und Notfallversorgung zu reformieren und die Digitalisierung, insbesondere in den Gesundheitsämtern, beherzt voranzutreiben. Um Pandemien zukünftig effektiv und nachvollziehbar zu bekämpfen, sollen Stufen zur Eindämmung von Pandemien im Infektionsschutzgesetz definiert, Pandemieschutzpläne aktualisiert und soll ein unabhängiger und interdisziplinärer Pandemierat eingerichtet werden. Getroffene Maßnahmen müssen evidenzbasiert und verhältnismäßig sein. Mit einer klaren Kommunikationsstrategie sollen den Bürger*innen Datengrundlagen, Entscheidungsgründe und -wege transparent gemacht werden. Wir investieren in Gesundheitsforschung, zum Beispiel bei Medikamenten, Impfstoffen oder der Entwicklung neuer Testverfahren. Dort, wo es keine ausreichenden Anreize für die Therapieentwicklung gibt, wie zum Beispiel bei Antibiotika oder antiviralen Medikamenten, schaffen wir alternative Anreizsysteme. Auch die Produktion von Medikamenten und Medizinprodukten soll – in europäischer Kooperation – vorangetrieben werden, die Versorgung, zum Beispiel mit Atemschutzmasken, durch eigene Produktionsstandorte sichergestellt werden. Die Universitätsmedizin werden wir angesichts ihrer wichtigen Rolle in der Pandemiebekämpfung weiter stärken – von der Spitzenforschung über die Vernetzung bei Daten und Digitalisierung bis zur Versorgung per Telemedizin im ländlichen Raum. Auf europäischer Ebene braucht es mehr gemeinsame Strategie und Koordinierung, etwa durch die gemeinsame Planung und Nutzung medizinischer Notfallkapazitäten oder durch ein europäisches Frühwarnsystem und die gemeinsame Erhebung und Nutzung relevanter Daten. Daher setzen wir uns für den zügigen Aufbau von HERA ein, einer EU-Behörde, die künftig staatliche und privatwirtschaftliche Aktivitäten besser koordinieren soll. Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten wollen wir stärken und uns für eine engere Kooperation mit nationalen Gesundheitsbehörden einsetzen.

Gesundheitsämter stärken

Nicht erst in der Corona-Pandemie wird sichtbar, dass wir als Gesellschaft größere Anstrengungen unternehmen müssen, um die öffentliche Gesundheit zu stärken und Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen. Ob der Besuch der mobilen Zahnärzt*innen in der Schule oder die Impfaktion im Pflegeheim – für Gesundheitsförderung, die Menschen unkompliziert erreicht, braucht es eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Unser Ziel ist es, im Zusammenspiel zwischen den Gesundheitsdiensten der Länder und Kommunen, Strukturen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge an Universitäten und Hochschulen und einem neu zu schaffenden Bundesinstitut für Gesundheit gemeinsam eine starke Säule der öffentlichen Gesundheitsfürsorge aufzubauen. Das Institut soll gemeinsame, langfristige Gesundheitsziele entwickeln, zur Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens berichten, die Qualität und Koordination der Gesundheitsdienste sichern und als zentrales Public-Health-Organ durch die Bündelung bestehender Strukturen des Bundes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen. Bisher sind die Gesundheitsämter chronisch unterfinanziert und unterbesetzt, die personelle und technische Ausstattung muss dauerhaft verbessert werden. Wir wollen deshalb, dass Bund und Länder gemeinsam dafür sorgen, dass die Mittel für den Öffentlichen Gesundheitsdienst schrittweise auf mindestens 1 Prozent der Gesundheitsausgaben angehoben werden, sodass er seine Aufgaben des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung dauerhaft wahrnehmen kann. Die Gesundheitsdienste wollen wir stärker in die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten vor Ort einbinden. Die Mitarbeiterinnen im Öffentlichen Gesundheitsdienst, insbesondere Amtsärztinnen, müssen vergleichbar zu anderen Beschäftigungsverhältnissen im Gesundheitswesen bezahlt werden. Auch pflegerische Fachkompetenz soll stärker eingebunden werden – als sogenannte Community Health Nurses oder in der Schulgesundheitspflege.

Gute gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land

Gesundheit ist Daseinsvorsorge. Wir wollen, dass Menschen im ganzen Land gut und verlässlich versorgt werden. Viele niedergelassene Ärztinnen, Hebammen, Heilmittelerbringerinnen und andere medizinische Fachkräfte arbeiten jeden Tag hart daran, diese Versorgung zu ermöglichen. Doch wenn mancherorts der Weg zur Hebamme kaum zu bewältigen ist, die Kinderstationen Patientinnen abweisen müssen oder Hausarztpraxen auf dem Land schließen müssen, weil eine Nachfolgerin fehlt, gefährdet das die gesundheitliche Versorgung. Wir wollen die Primärversorgung durch Hausärztinnen und weitere Gesundheitsberufe weiter stärken. Um die Versorgung in Stadt und Land sicherzustellen, wollen wir, dass ambulante und stationäre Angebote in Zukunft übergreifend geplant werden und etwa regionale Versorgungsverbünde mit enger Anbindung an die Kommunen gefördert werden. Perspektivisch soll es eine gemeinsame Abrechnungssystematik für ambulante und stationäre Leistungen geben. Außerdem heben wir die strikte Trennung der ambulanten Gebührenordnungen EBM und GOÄ auf. Auch die zahnmedizinische Regelversorgung in der GKV muss regelmäßig an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden. Gleichzeitig wollen wir die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen stärken. Denn die Versorgung muss von den Patientinnen aus gedacht werden. Dafür wollen wir insbesondere die Einrichtung von gemeinwohl-orientierten regionalen Gesundheitszentren unterstützen, in denen alle Gesundheitsberufe unter gemeinsamer Trägerschaft auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Die Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen werden wir so reformieren, dass nichtärztliche Gesundheits- und Pflegeberufe mehr Tätigkeiten sowie die Verordnung von Hilfsmitteln und pflegenahen Produkten eigenverantwortlich übernehmen können. Bei nachgewiesener Qualifikation wollen wir den Direktzugang für Therapeutinnen. Die Arbeitsbedingungen in und die Vergütung von Therapieberufen müssen dringend ihrer wichtigen Rolle im Gesundheitswesen angepasst, das Schulgeld für diese Ausbildungen muss abgeschafft werden. Die Ausbildung in den Therapieberufen muss in regulären Studiengängen möglich sein.

Geburtshilfe verbessern, Gesundheit von Frauen stärken

Eine gute Geburtshilfe stellt das Wohl von Gebärenden und Kindern in den Mittelpunkt. Um den notwendigen Kulturwandel zu schaffen, sollen Hebammen und andere Akteur*innen bei einem Geburtshilfegipfel Qualitätsstandards, orientiert an dem Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“, entwickeln. Dazu gehören neben der 1:1-Betreuung die Wahlfreiheit des Geburtsortes, die Sicherstellung wohnortnaher Versorgung, die Sensibilisierung für Gewalt in der Geburtshilfe und die Etablierung eines Betreuungsbogens vor, während und nach der Geburt. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Hebammenberuf zu stärken, sind außerdem eine Reform der Haftpflicht für Gesundheitsberufe, die Aufnahme der Rufbereitschaftspauschale in den Katalog der Kassenleistungen, der erleichterte nachträgliche akademische Titelerwerb für ausgebildete Hebammen und der Ausbau hebammengeführter Kreißsäle und Geburtshäuser nötig. Finanzielle Fehlanreize für einen medizinisch nicht notwendigen Kaiserschnitt darf es nicht geben. Wir wollen das Gesundheitssystem geschlechtergerecht machen. Geschlechtsspezifische Aspekte in Forschung und Ausbildung und in der medizinischen Praxis werden nicht ausreichend berücksichtigt, etwa bei der Medikamentenforschung. Das gefährdet die Gesundheit von Frauen wie auch von Trans- und Inter-Menschen. Die Forschung zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie Frauengesundheit muss sichergestellt, in der medizinischen und pflegerischen Praxis umgesetzt und in der Ausbildung verankert werden. Damit einhergehend muss gezielter in die Forschung und Weiterentwicklung von Verhütungsmitteln für alle Geschlechter investiert werden. Mit Hilfe einer paritätischen Frauenquote für Führungspositionen im Gesundheitswesen und durch bessere Arbeitsbedingungen holen wir mehr Frauen in die Führungsgremien unseres Gesundheitswesens.

Klimaschutz ist Gesundheitsschutz

Dem Gesundheitswesen kommt bei der Bewältigung der Klimakrise eine besondere Bedeutung zu, etwa durch die Anpassung an ein verändertes Krankheitsspektrum und an vermehrte Extremwetterlagen wie Hitzewellen. Unter diesen leiden heute schon vor allem ältere und armutsgefährdete Menschen, auch Allergien und Erkrankungen beispielsweise der Haut treten vermehrt auf. Das ist eine Herausforderung für das Gesundheitswesen, der wir durch mehr Vorsorge, eine bessere Notfallversorgung, verstärkte Hilfen für besonders verletzliche Menschen wie etwa chronisch Kranke begegnen wollen. Wir werden außerdem einen Sonderfonds zur Umsetzung von Hitzeaktionsplänen schaffen. Gleichzeitig muss auch das Gesundheitswesen dazu beitragen, CO2-Emissionen zu verringern. Investitionen zum Beispiel in grüne Krankenhäuser und Gesundheitszentren werden wir unterstützen. Umwelt- und Klimaschutz sollen auch bei der Produktion von Arzneimitteln stärker beachtet und ein Qualitätsmerkmal bei Verträgen der Krankenkassen werden. Die Verknüpfung von Klimaschutz und Gesundheit kann so zu einem Motor der Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit werden.

Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum

Alle Menschen brauchen angemessenen Wohnraum. Wohnen ist ein Menschenrecht. Aber es wird immer schwieriger, überhaupt Wohnungen zu finden. Und die Mieten und Immobilienpreise steigen vielerorts immer noch weiter. Großstädte teilen sich immer stärker in Einkommensstadtteile auf, Innenstädten geht das Leben verloren. Viele Städte brauchen eine Neuausrichtung hin zu einem gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt. Deshalb gilt es zu handeln, damit gerade auch Familien, Studierende, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Geringverdienerinnen nicht in Bedrängnis geraten, sondern gut und sicher wohnen können. Wir wollen das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen. In Deutschland sind derzeit – nach Schätzungen – etwa 700.000 Menschen wohnungslos, 40.000 von ihnen leben ohne Obdach auf der Straße, mehr und mehr junge Menschen, Frauen und Familien. Um diesen Zustand zu beenden, wollen wir ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auflegen. Dabei ist der Housing-First-Ansatz ein zentraler Baustein, bei dem Obdachlose in eine Wohnung einziehen können, ohne sich zuvor für Hilfe „qualifizieren“ zu müssen. Kein Mensch soll ohne Obdach und eine dauerhafte würdevolle Unterbringung sein. Zudem werden wir einen Wohn- und Mietengipfel einberufen, der einen echten Dialog auf Augenhöhe zwischen den Mieterinnen-Vertretungen, der Wohnungswirtschaft sowie Bund, Ländern und Kommunen schafft und gemeinsam neue, zukunftsfähige wie soziale Konzepte erarbeitet.

Neue Gemeinnützigkeit für sozialen Wohnraum

Wir wollen neuen Wohnraum schaffen – und zwar vor allem familiengerecht und öffentlich, sozialraum- und gemeinwohlorientiert. Stattdessen gehen immer noch viele weitere Sozialwohnungen verloren – rund 100 jeden Tag. Wir werden deshalb die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich erhöhen und verstetigen, statt sie zu kürzen. Wir werden die Kommunen unterstützen, ihre bestehenden Wohnungsgesellschaften und gemeinwohlorientierten Bauge-nossenschaften zu stärken und neue zu gründen. Dazu werden wir mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit für eine Million zusätzliche Mietwohnungen sorgen, sicher und auf Dauer. Die noch vorhandenen bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private Investor*innen veräußert, sondern ausschließlich verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung abgegeben werden. So wollen wir in den nächsten zehn Jahren den Bestand an Sozialwohnungen um eine Million erhöhen. Zudem wollen wir Kommunen ermöglichen, mehr sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen festsetzen zu können.

Starke Mieter*innen, faire Mieten

Viele Menschen geben einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für ihre Wohnung aus, viele können sich ihre Mieten nicht mehr leisten. Unser Ziel sind deshalb faire und bezahlbare Mieten und starke Rechte für Mieter*innen. Es wird ein bundeseinheitliches Gesamtkonzept benötigt, das in einem Bundesgesetz gewährleistet, dass Mietobergrenzen im Bestand ermöglicht werden und die Mietpreisbremse entfristet und deutlich nachgeschärft wird. Unnötige Ausnahmen, beispielsweise beim möblierten Wohnen, schaffen wir ab. Reguläre Mieterhöhungen sollen auf 2,5 Prozent im Jahr innerhalb des Mietspiegels begrenzt werden. Dazu wollen wir qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreiten und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten 20 Jahre herangezogen werden. Wir streben an, die Modernisierungsumlage weiter abzusenken und auf maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter zu begrenzen, damit energetische Sanierungen perspektivisch warmmietenneutral möglich sind. Innerhalb eines solchen Gesamtkonzepts soll es im BGB ermöglicht werden, in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt landesgesetzliche Regelungen dann zu treffen, wenn sie mindestens den Vorgaben des Gesamtkonzepts entsprechen. Dies muss selbstverständlich verfassungsfest geschehen. Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieterinnen schaffen wir ab. Außerdem setzen wir auch auf flächensparendes Wohnen, damit der bestehende Wohnraum besser genutzt wird. So wollen wir es beispielsweise Mieterinnen erleichtern, ihre Wohnungen samt den bestehenden Verträgen zu tauschen. Das Umwandlungsverbot im Baugesetzbuch und den Mili-euschutz auszuweiten sind weitere Instrumente. Dazu stärken wir das kommunale Vorkaufsrecht auf Basis eines Ertragswerts, der bezahlbare Mieten sichert und spekulative Wertsteigerungen unterbindet. Mietwucher muss – nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz – auch tatsächlich geahndet werden. Eigenbedarfskündigungen sollen zudem deutlicher als heute auf die tatsächliche Nutzung durch die Eigentümerinnen und die nahen Verwandten beschränkt werden, um Missbrauch zu unterbinden. Wir prüfen, inwiefern es möglich ist, in angespannten Wohnungsmärkten bei besonders schutzwürdigen Personengruppen Eigenbedarfskündigungen ganz auszuschließen. Um die Gemeinschaften der Mieterinnen zu stärken und die Gemeinwohlorientierung auf dem Wohnungsmarkt umzusetzen, wollen wir echte Mitbestimmungsrechte und – instrumente entwickeln.

Ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen vorantreiben

Wir können die Klimaziele nur mit einer konsequenten Bauwende hin zu ressourcenschonendem und nachhaltigem Bauen erreichen. Bei jeder Städtebau- und Gebäudeplanung sind künftig der gesamte Stoff- und Energieverbrauch für Bau, Betrieb und späteren Rückbau umfassend zu berücksichtigen. Eine Lebenszyklusbetrachtung soll verpflichtend für alle Baumaßnahmen werden, Erhalt und Aufbau auf Bestehendem bekommt Vorrang vor Neubau. Ziel ist eine komplette stoffliche Wieder- oder Weiterverwertung. Dafür setzen wir auf eine Veränderung der ökonomischen Rahmenbedingungen, ein Gebäude-Ressourcen-Gesetz und verbindliche Klimaschutzstandards bei allen gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bauordnungen sowie eine nachhaltige Holzbaustrategie, damit künftig energie- und ressourcenschonend und giftfrei gebaut wird. Die öffentliche Hand muss bei alldem ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die Forschung an und Markteinführung von nachhaltigen, klimafreundlichen Baumaterialien wollen wir stärken. Holz ist dabei ein wertvoller Rohstoff, seinen gezielten und effizienten Einsatz behalten wir im Blick, damit unsere Häuser nachhaltig, aber zugleich unsere Wälder nicht übernutzt werden. Wir fördern außerdem die Digitalisierung von Planen und Bauen. Um Gebäude kreislaufgerecht planen, bauen und modernisieren zu können, führen wir einen digitalen Gebäude-Materialpass mit allen relevanten Informationen über die verwendeten Materialien ein – unsere Gebäude und Bauschuttdeponien werden so zu Rohstoffminen. Die Reduktion des Flächenverbrauchs bei der Siedlungsentwicklung spielt eine zentrale Rolle beim Natur- und Artenschutz. Mit entsprechenden rechtlichen Vorgaben und Anreizen realisieren wir den Vorrang der Innenentwicklung und flächensparendes Bauen. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen werden der Natur zurückgegeben. Künftig wird mehr hoch als breit gebaut, Verkehrsflächen werden reduziert. Flächen, die noch versiegelt werden, müssen ortsnah durch Entsiegelung ausgeglichen werden. So steigen wir in eine Flächenkreislaufwirtschaft ein, die letztlich keinen Nettoverbrauch an Boden mehr benötigt. Wir setzen uns ferner dafür ein, dass § 13 b des Baugesetzbuches nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird.