SIEGSDORFER GRÜNE GEBEN GAS!

Gemeinderatsfraktion reicht drei Anträge ein:

1. ORTSDURCHFAHRT EISENÄRZT ÜBERPLANEN

Die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen beantragt, die Ortsdurchfahrt von Eisenärzt zu überplanen.  Ziel der Überplanung ist es, mittels einer Einbahnstraßenregelung die Ortsdurchfahrt spürbar vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Grundlage der Planung soll die beiliegende Skizze sein, die die geplante Trassenführung darstellt. Kernpunkt unserer Überlegungen ist es, dass der Verkehr auf der  Staatsstraße Richtung Ruhpolding am Ortseingang Eisenärzt über die Traunbrücke Richtung Scharam von der jetzigen Straßenführung abgeleitet wird. Anschließend kann die neue Trasse entlang der Traun auf der bereits vorhandenen Gemeindestraße Richtung Gasthaus Forellenhof geführt werden. Ab dem Forellenhof ist bis zur vorhandenen Traunbrücke eine neue einspurige Fahrbahn entlang der Traun zu bauen. In diesem Abschnitt kann die Fahrbahn für Fußgänger und Radfahrer gesperrt werden, da diese die vorhandene Fußgängerbrücke nutzen und so auf der vorhandenen Ortsdurchfahrt leicht die Ortsmitte queren können. Um das freilaufende Flussbett der weißen Traun möglichst wenig zu verengen, ist die neue Fahrbahn, soweit wie möglich, an der vorhandenen Bahnstrecke zu errichten. Die Planung ist in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt durchzuführen. Das Wasserwirtschaftsamt wird gebeten, im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung zu unserem Vorschlag Stellung zu nehmen. Im Bereich der Traunbrücke wird die neue Einbahnstraße wieder mit der jetzigen Straße vereint. Richtung Siegsdorf wird der Verkehr weiterhin auf der aktuellen Trasse geführt. Hier ist zu überlegen, ob die Fahrbahnbreite für den PKW und LKW Verkehr verringert werden kann, zugunsten von Fußgänger und Radfahrer. Um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen, ist Tempo 30 einzuführen. Wie die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte zeigen, kann unser
Vorschlag nur dann umgesetzt werden, wenn die Gemeinde die Baulastträgerschaft für das Projekt übernimmt. Möglich wäre hier eventuell das Modell einer Staatsstraße in kommunaler Trägerschaft. Als ersten Schritt ist ein geeignetes Planungsbüro mit einem Vorentwurf und einer Kostenschätzung zu beauftragen. Vorentwurf und Kostenschätzung sind bis Ende 2022 dem Gemeinderat vorzulegen.

Begründung:
Seit Jahrzehnten wird zurecht von der Eisenärzter Bevölkerung eine unerträglich hohe Verkehrsbelastung auf der Ortsdurchfahrt beanstandet. Mehrere Vorschläge konnten nicht umgesetzt werden. Eine angedachte Tunnellösung im Bereich des Gasthauses Forellenhof kann nicht mehr umgesetzt werden, da die Zufahrt inzwischen mit Wohnhäusern zugebaut wurde. Unser Vorschlag einer Einbahnstraßenlösung bringt bei seiner Umsetzung eine spürbare Entlastung der Ortsdurchfahrt Eisenärzt vom Durchgangsverkehr und der damit verbundenen Lärmbelastung der Anwohner. Außerdem wird die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer spürbar erhöht. Aktuell ist die Ortsdurchfahrt durch ihre Enge sehr gefährlich für Fußgänger (Schulkinder) und Radfahrer. Bei einem Ortstermin im Herbst 2021 überzeugten wir uns von der Machbarkeit des Vorschlages. Unsere vorgeschlagene Einbahnstraßenlösung ist sicherlich aufwendig und teuer. Wir sind jedoch davon überzeugt, dass die Qualität des Wohnens im Eisenärzter Dorfkern damit spürbar verbessert wird. Mit der Errichtung von Längsparkplätzen ab der Traunmauer im nördlichen Abschnitt Richtung Siegsdorf sehen wir auch gute Aussichten dass sich im Dorfkern bald Geschäfte ansiedeln werden. 

2. DIE GEMEINDE SIEGSDORF WIRD BIS 2035 KLIMANEUTRAL

Die Verwaltung wird beauftragt, bis Herbst 2022 ein Konzept vorzulegen, wie die Gemeinde Siegsdorf bis 2035 klimaneutral werden kann. 

Das Konzept soll wie folgt gegliedert sein: 

A) Bestandsaufnahme wie viel CO2 im Gemeindebereich in den kommunalen Liegenschaften emittiert wird. 
(Hier können die Bestandsaufnahmen des Landkreises, Energienutzungspläne: Bereiche Strom und Wärme, zugrunde gelegt werden.)

B) Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Klimaschutzziele zu erreichen? Wenn auch kommunale, öffentliche Liegenschaften nur einen geringen Anteil an den CO2 Emissionen haben, so hat doch die Gemeinde eine wichtige Vorbildfunktion. Die Beschreibung, welche Maßnahmen die Gemeinde in ihrem Zuständigkeitsbereich umsetzen möchte kann wie folgt gegliedert werden:

  1. Förderung und Ausbau der Erneuerbaren Energien im Bereich Strom; weiterhin sind Maßnahmen aufzuzeigen, wie der Stromverbrauch reduziert werden kann.
  2. Maßnahmen wie der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung gesteigert werden kann. Hier bieten sich Holzheizungen mit Pellets als Brennstoff an. Z.B. kann der Wärmeverbund Rathaus, ehemaliges Postgebäude, Weinmüllerhaus, Gebäude am Kardinal-Faulhaber-Platz umgesetzt werden. Weiterhin ein Wärmeverbund in den Gebäuden im Bebauungsplan Ruhpoldinger Str. Ost.
  3. Maßnahmen wie der Wärmeverbrauch unserer Gebäude reduziert werden kann. Einen wichtigen Beitrag hierzu können Maßnahmen leisten, wie die Gebäudehülle zu dämmen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einzubauen, Fenster und Außentüren auszutauschen. Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, ist es notwendig den Heizwärmebedarf unserer Gebäude bezogen auf aktuelle Werte um 50% zu reduzieren und den Ausstoß an CO2 um 80%.
  4. Bis Ende 2022 ist ein verbindlicher Plan vorzulegen, wie die Maßnahmen der Punkte 1–3 umgesetzt werden können. Der Landkreis Traunstein hat sich zum Ziel gesetzt, dass seine Gebäude bis 2025 klimaneutral sind. Dieses Ziel sollte auch für die Gemeinde Siegsdorf machbar sein.
  5. Die Umsetzung der Maßnahmen der Punkte 1-3 ist anspruchsvoll und arbeitsintensiv. Es ist daher zu überlegen, ob, evtl. in Zusammenarbeit mit der Energieagentur des Landkreises, die Stelle eines Klimaschutzmanagers geschaffen wird.

C) In Zusammenarbeit mit der Energieagentur des Landkreises ist ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen,

  1. Wie private Haushalte motiviert werden können, deutlich mehr als bisher in den Ausbau Erneuerbarer Energien, insbesondere PV Anlagen, Sonnenkollektoren, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, zu investieren.
  2. Wie die energetische Sanierung der Wohngebäude deutlich erhöht werden kann. (Austausch von Fenstern und Haustüren, dämmen der Gebäudehülle, Einbau von effizienteren Heizungsanlagen; …) Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, ist die Sanierungsrate von derzeit ca. 1% auf 3-4% zu erhöhen.

D) Die unter Punkt C beschriebenen Maßnahmen sind auch für kleine, mittlere und Großbetriebe zu entwickeln und umzusetzen. Hier haben in der Vergangenheit „Energieeffizienznetzwerke“ positive Ergebnisse erreicht.

Klimaschutz ist für uns keine kurzfristige Aufgabe, sondern dient dazu, dass zukünftige Generationen in einem lebenswerten, nachhaltigen, ökologisch und sozial verträglichem Umfeld aufwachsen und leben können.

3. „AUSLAUFEN LASSEN“ DER GEBÄUDEFORM „OSLO“ IM BEBAUUNGSPLAN „SPORT- UND FERIENPARK VORAUF-FEICHTEN“

Der „Sport- und Ferienpark Vorauf-Feichten“ wurde vor etwa 50 Jahren erbaut, in einer Zeit in der architektonische Experimente gewagt wurden. So kam es, dass in der ehemaligen Gemeinde Vogling eine Ferienparksiedlung mit für die ländliche Gegend untypischen Baukörpern erbaut wurde. Ein Haustyp trägt den Namen „Oslo“ und beschreibt ein Nur-Dach-Haus mit einer Dachneigung von 55 Grad. Von außen betrachtet erweckt so ein Haus dein Eindruck, aus Norwegen zu stammen. Von innen betrachtet merkt man bald, dass diese Hausform sehr unpraktisch ist: 
Standard Regale oder Schränke können nicht an eine Wand gestellt werden, weil es fast keine geraden Wände gibt, sondern nur „Dach“. Bilder können nicht einfach an einem Nagel in der Wand aufgehängt werden. Auch die Treppen sind sehr steil und aus heutiger Sicht als „gefährlich“ einzustufen.

Wir sehen es als Aufgabe des Gemeinderates an, Bebauungspläne auf ihre städtebauliche Eignung zu überprüfen und etwaige Verfehlungen zu korrigieren.

Daher beantragen wir das „Auslaufen lassen“ der Gebäudeform „Oslo“: Bei Neu- oder Ersatzbauten soll bei diesen Grundstücken der Gebäudetyp „Garmisch“ angewandt werden. Nebengebäude und Anbauten können wie jetzt schon üblich eine flachere Dachneigung aufweisen.

Begründung:

  • Neben den in der Einleitung genannten Feststellungen gibt es weitere Punkte, die für eine Korrektur des architektonischen Experiments „Oslo“ sprechen:
  • Ortsüblich sind Dächer mit einer Neigung um die 25°. Warum sollte sich eine Feriensiedlung nicht in das ortsübliche Erscheinungsbild einfügen?
  • Bei neuen touristischen Investitionen werden „Almhüttendörfer“ gebaut, die eine Dachneigung um die 25° aufweisen.
  •  Häuser vom Typ „Oslo“ sind touristisch weniger konkurrenzfähig, auch weil sie weniger Fläche anbieten als Häuser vom Typ „Garmisch“.
  • Steile Dachneigungen mit 55° haben sich im südlichen Oberbayern nicht verbreitet. Nach 50 Jahren bedürfen viele dieser Gebäude einer Sanierung; die Möglichkeit, auf die Gebäudeform „Garmisch“ aufzusteigen kann bei vielen „Oslo“ Hausbesitzern einen Anreiz zu einem Neubau darstellen.

(07.03.2022)